Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bergische Objekträumung

Einzelunternehmen
Wuppertal

Stand: Juli 2026


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

Bergische Objekträumung
(Inhaber: [Name einsetzen])

und ihren Auftraggebern über:

  • Haushaltsauflösungen
  • Wohnungsauflösungen
  • Entrümpelungen
  • Keller-, Dachboden- und Garagenräumungen
  • Betriebs- und Geschäftsauflösungen
  • Nachlassräumungen
  • Messie- und Problemwohnungen
  • Demontagearbeiten
  • Transportleistungen
  • Entsorgung
  • Umzüge innerhalb von Pflegeheimen und Seniorenresidenzen
  • sonstige vereinbarte Dienstleistungen.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.


§2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt zustande durch

  • schriftliche Auftragsbestätigung,
  • E-Mail,
  • digitale Bestätigung,
  • oder Beginn der Arbeiten.

§3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Renovierungsarbeiten
  • Malerarbeiten
  • Elektroinstallationen
  • Sanitärarbeiten
  • Gartenbau
  • Schadstoffsanierungen

Diese können gesondert angeboten werden.


§4 Besichtigung

Vor Angebotsabgabe erfolgt in der Regel eine kostenlose Besichtigung.

Sollte sich während der Arbeiten herausstellen, dass

  • Räume verschlossen waren,
  • weitere Gegenstände vorhanden sind,
  • versteckte Müllmengen auftreten,
  • zusätzliche Räume geräumt werden sollen,

kann der Preis entsprechend angepasst werden.

Zusätzliche Arbeiten erfolgen erst nach Zustimmung des Auftraggebers.


§5 Preise

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.

Angebote gelten ausschließlich für den beschriebenen Leistungsumfang.


§6 Wertanrechnung

Verwertbare Gegenstände können nach Vereinbarung auf den Angebotspreis angerechnet werden.

Die Entscheidung über den Wert liegt ausschließlich bei Bergische Objekträumung.

Ein Anspruch auf Anrechnung besteht nicht.


§7 Eigentumsverhältnisse

Der Auftraggeber versichert,

  • Eigentümer der zu räumenden Gegenstände zu sein,
  • oder zur Verfügung berechtigt zu sein.

Für Ansprüche Dritter übernimmt Bergische Objekträumung keine Haftung.


§8 Schlüsselübergabe

Werden Schlüssel übergeben,

haften Auftraggeber und Auftragnehmer für deren ordnungsgemäße Übergabe.

Nach Abschluss der Arbeiten werden sämtliche erhaltenen Schlüssel zurückgegeben.


§9 Zutritt

Der Auftraggeber hat sicherzustellen,

dass am vereinbarten Termin Zugang zu allen Räumen besteht.

Entstehen Wartezeiten oder Leerfahrten, können diese gesondert berechnet werden.


§10 Termine

Termine sind grundsätzlich verbindlich.

Verzögerungen durch

  • höhere Gewalt
  • Unfälle
  • Krankheit
  • extreme Wetterlagen
  • behördliche Maßnahmen
  • Verkehrsbehinderungen

verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

Schadensersatzansprüche hieraus bestehen nicht.


§11 Mitwirkungspflichten

Vor Arbeitsbeginn sind sämtliche Gegenstände zu entfernen, die nicht entsorgt werden sollen.

Hierzu gehören insbesondere

  • Schmuck
  • Bargeld
  • Urkunden
  • Medikamente
  • Datenträger
  • Waffen
  • Munition
  • Schlüssel
  • persönliche Erinnerungsstücke.

Nach Beginn der Räumung übernimmt Bergische Objekträumung hierfür keine Haftung.


§12 Gefährliche Stoffe

Gefährliche Stoffe sind vor Arbeitsbeginn anzugeben.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Asbest
  • Mineralwolle
  • Chemikalien
  • Farben
  • Lösungsmittel
  • Öle
  • Säuren
  • Batterien
  • radioaktive Stoffe
  • Sprengstoffe
  • Munition.

Nicht angemeldete Gefahrstoffe können zum sofortigen Abbruch der Arbeiten führen.

Entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.


§13 Waffen

Werden Waffen oder Munition aufgefunden,

werden die Arbeiten bis zur Klärung eingestellt.

Gegebenenfalls werden Polizei oder zuständige Behörden informiert.


§14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den Vorschriften der DSGVO verarbeitet.

Die Datenschutzerklärung auf unserer Webseite ist Bestandteil unserer Informationspflichten.


§15 Fotos

Zur Dokumentation können vor und nach der Durchführung Fotos erstellt werden.

Diese dienen ausschließlich

  • der Dokumentation,
  • der Beweissicherung,
  • der Qualitätssicherung.

Eine Veröffentlichung erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.


§16 Entsorgung

Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über zugelassene Entsorgungsbetriebe.

Eine getrennte Wertstoffentsorgung erfolgt soweit wirtschaftlich und technisch möglich.


§17 Besenreine Übergabe

Soweit vereinbart erfolgt die Übergabe besenrein.

"Besenrein" bedeutet:

  • Entfernen aller geräumten Gegenstände
  • Grobreinigung
  • Fegen der Böden

Nicht enthalten sind:

  • Fensterreinigung
  • Grundreinigung
  • Desinfektion
  • Teppichreinigung
  • Schimmelbeseitigung
  • Renovierungsarbeiten.

§18 Zusatzleistungen

Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil einer Standardräumung:

  • Demontage von Küchen
  • Entfernen verklebter Bodenbeläge
  • Entfernen von Fliesen
  • Gartenarbeiten
  • Baumfällungen
  • Schimmelbeseitigung
  • Schädlingsbekämpfung
  • Sonderreinigung
  • Tatortreinigung
  • Desinfektion

Diese werden gesondert vereinbart.


§19 Zahlung

Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Soweit vereinbart kann eine Anzahlung verlangt werden.

Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen vereinbart werden.


§20 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

Zusätzlich können Verzugszinsen und Mahnkosten berechnet werden.


§21 Aufrechnung

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


§22 Haftung

Wir haften uneingeschränkt

  • bei Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§23 Versicherung

Bergische Objekträumung verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.


§24 Abnahme

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Abnahme.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.


§25 Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, bestätigt er dies gesondert.

Bei vollständiger Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB, sofern der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.


§26 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Wuppertal.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


§27 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.


§28 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

accusantium voluptatibus id voluptate tempore dolor harum nisi amet! Nobis, eaque. Aenean commodo ligula eget dolor. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit leget odiogil voluptatum similique fugit voluptates dolor. Libero assumenda, dolore, cum vel modi asperiores consequatur.