Einzelunternehmen
Wuppertal
Stand: Juli 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Bergische Objekträumung
(Inhaber: [Name einsetzen])
und ihren Auftraggebern über:
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt zustande durch
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
Hierzu gehören insbesondere:
Diese können gesondert angeboten werden.
Vor Angebotsabgabe erfolgt in der Regel eine kostenlose Besichtigung.
Sollte sich während der Arbeiten herausstellen, dass
kann der Preis entsprechend angepasst werden.
Zusätzliche Arbeiten erfolgen erst nach Zustimmung des Auftraggebers.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.
Angebote gelten ausschließlich für den beschriebenen Leistungsumfang.
Verwertbare Gegenstände können nach Vereinbarung auf den Angebotspreis angerechnet werden.
Die Entscheidung über den Wert liegt ausschließlich bei Bergische Objekträumung.
Ein Anspruch auf Anrechnung besteht nicht.
Der Auftraggeber versichert,
Für Ansprüche Dritter übernimmt Bergische Objekträumung keine Haftung.
Werden Schlüssel übergeben,
haften Auftraggeber und Auftragnehmer für deren ordnungsgemäße Übergabe.
Nach Abschluss der Arbeiten werden sämtliche erhaltenen Schlüssel zurückgegeben.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen,
dass am vereinbarten Termin Zugang zu allen Räumen besteht.
Entstehen Wartezeiten oder Leerfahrten, können diese gesondert berechnet werden.
Termine sind grundsätzlich verbindlich.
Verzögerungen durch
verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
Schadensersatzansprüche hieraus bestehen nicht.
Vor Arbeitsbeginn sind sämtliche Gegenstände zu entfernen, die nicht entsorgt werden sollen.
Hierzu gehören insbesondere
Nach Beginn der Räumung übernimmt Bergische Objekträumung hierfür keine Haftung.
Gefährliche Stoffe sind vor Arbeitsbeginn anzugeben.
Hierzu zählen insbesondere:
Nicht angemeldete Gefahrstoffe können zum sofortigen Abbruch der Arbeiten führen.
Entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
Werden Waffen oder Munition aufgefunden,
werden die Arbeiten bis zur Klärung eingestellt.
Gegebenenfalls werden Polizei oder zuständige Behörden informiert.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den Vorschriften der DSGVO verarbeitet.
Die Datenschutzerklärung auf unserer Webseite ist Bestandteil unserer Informationspflichten.
Zur Dokumentation können vor und nach der Durchführung Fotos erstellt werden.
Diese dienen ausschließlich
Eine Veröffentlichung erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über zugelassene Entsorgungsbetriebe.
Eine getrennte Wertstoffentsorgung erfolgt soweit wirtschaftlich und technisch möglich.
Soweit vereinbart erfolgt die Übergabe besenrein.
"Besenrein" bedeutet:
Nicht enthalten sind:
Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil einer Standardräumung:
Diese werden gesondert vereinbart.
Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Soweit vereinbart kann eine Anzahlung verlangt werden.
Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Zusätzlich können Verzugszinsen und Mahnkosten berechnet werden.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Wir haften uneingeschränkt
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bergische Objekträumung verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Abnahme.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, bestätigt er dies gesondert.
Bei vollständiger Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB, sofern der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Wuppertal.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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